Sanierung Graf-Zeppelin-Haus, Friedrichshafen

Das Graf-Zeppelin-Haus ist ein in einzigartiger Architektur erbautes Kultur- und Kongress-Zentrum am Bodensee der Stadt Friedrichshafen. Das in den 80er Jahren errichtete Gebäude wies einen, der Nutzungsdauer entsprechenden Zustand auf. Gegenstand der Vergabe gemäß VgV war die Generalplanung und die Projektsteuerung zur Sanierung.

Facts & Figures

Fertigstellung

09/2019

Leistungen

Steuerung von 2 VgV-Verfahren zur Vergabe von: Generalplanung, Projektsteuerung

Bauherr

Stadt Friedrichshafen - Stadtbauamt

BGF

7.224 m²

Projektbeschreibung

Das Grundstück des Graf-Zeppelin-Hauses befindet sich direkt am Bodensee an der westlichen Uferpromenade direkt neben dem Yachthafen. Es ist ein zur Landschaft passendes Gebäude mit niedrigen Fassaden, die zum großen Teil aus Glas bestehen.

Das seit 2014 unter Denkmalschutz stehende Kultur- und Kongresszentrum besitzt insgesamt 9 Veranstaltungssäle und Tagungsräume. Der größte diese Säle, der «Hugo-Eckener-Saal» bietet mit einer Fläche von 1.300 m² samt Erweiterung und Empore bis zu 1.300 Plätze für Zuschauer. Weiterhin wird ein Restaurant und ein Café bewirtschaftet. Die zugehörige Tiefgarage ist nicht Bestandteil des Verfahrens. 

Das Graf-Zeppelin-Haus wurde in den letzten Jahren in Teilbereichen den bau-, nutzungs- und sicherheitstechnischen Anforderungen angepasst, es 
erfolgten Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in vier Bauabschnitten, die 2012 fertiggestellt wurden.

Dennoch ist nach fast 30 Jahren des Bestehens des Gebäudes ein entsprechender Verschleiß an Material und Technik eingetreten, es weist einem der 
Nutzungsdauer und dem damaligen Stand der Technik entsprechenden Zustand auf.

Folgende Maßnahmen umfasste die Sanierung:

  • Komplettsanierung Gastronomie/Küche
  • Veranstaltungssäle
  • Zentrale Technik
  • Dachsanierung

Die Umsetzung erfolgt schrittweise, um den laufenden Betrieb dieser hochfrequentierten und repräsentativen Einrichtung während der Sanierungsarbeiten zu gewährleisten. Weder im Erscheinungsbild und der Nutzbarkeit noch bzgl. der technischen Funktionalität aller haustechnischen und bühnentechnischen Anlagen sollte es zu Einschränkungen kommen. Architektonisch waren darüber hinaus die denkmalpflegerischen Belange besonders zu berücksichtigen.